Onlinekurs · Veranstaltungsrecht · Vorarlberg

Veranstaltungs­gesetz Vorarlberg - der Onlinekurs

Veranstaltungen rechtssicher umsetzen in Vorarlberg: vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über bewilligungsfreie und bewilligungspflichtige Veranstaltungen und die Behördenzuständigkeit bis zum Stand der Technik - praxisnah erklärt von Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl.

3 Kapitel 2 h 05 min Video Kursunterlagen Teilnahmebestätigung

€ 358,80 inkl. 20 % USt (AT) · € 299,- netto · Abwicklung über Digistore24 · sofortiger Kurszugang

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Warum es zählt

In Vorarlberg ist die Bewilligung die Ausnahme, nicht die Regel.

Das Veranstaltungsgesetz Vorarlberg geht einen eigenen Weg: Die meisten Veranstaltungen sind bewilligungsfrei. Eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft brauchen nur bestimmte umherziehende Schausteller-, Zirkus- und Belustigungsveranstaltungen mit erheblichem technischem Gefährdungspotenzial.

Bewilligungsfrei heißt aber nicht pflichtfrei: Die Gemeinde kann Maßnahmen auftragen oder eine Veranstaltung untersagen, und Sie als Veranstalter:in tragen die volle Verantwortung für Sicherheit, Ordnerdienste und einen gefahrlosen Ablauf. Der Onlinekurs übersetzt das Veranstaltungsgesetz Vorarlberg in konkrete Schritte.

Grundsatz: bewilligungsfrei

Die meisten Veranstaltungen brauchen in Vorarlberg keine Bewilligung. Die Gemeinde kann aber bei erheblichen Gefährdungen Maßnahmen auftragen oder die Veranstaltung sogar untersagen (§ 3).

Bewilligung für umherziehende Schausteller

Zirkus, Lichtspielvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen im Umherziehen mit erheblichem technischem Gefährdungspotenzial brauchen eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft. Vortrag, Theater und Musik nicht (§ 5).

Verantwortung trägt der Veranstalter

Sie müssen anwesend oder vertreten sein, der Art und dem Umfang der Veranstaltung entsprechende Ordnerdienste einrichten und für einen sicheren, im Notfall rasch und gefahrlos räumbaren Ablauf sorgen (§ 2).

Ihr Ergebnis

Das können Sie nach dem Kurs.

Zielgruppe

Dieser Kurs ist für Sie, wenn Sie ...

  • ... in Vorarlberg ein Fest, Konzert, Vereinsfest oder eine Firmenveranstaltung planen.
  • ... wissen möchten, ob Ihr Event überhaupt unter das Veranstaltungsgesetz Vorarlberg fällt.
  • ... unsicher sind, ob Ihre Veranstaltung bewilligungsfrei ist oder eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft braucht.
  • ... Zweifel haben, ob Ihre Veranstaltung rechtlich wirklich privat ist - gerade bei Firmen- und Vereinsveranstaltungen.
  • ... nach dem Lesen des Gesetzestexts mehr Fragen als Antworten haben.
  • ... Ihr Haftungsrisiko kennen und reduzieren möchten.
  • ... Rechtssicherheit für Ihre Planung möchten - ohne Jus-Studium.
Curriculum

In drei Kapiteln durch das Vorarlberger Veranstaltungsrecht.

2 Stunden 5 Minuten Videomaterial: vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über das Veranstaltungsgesetz Vorarlberg bis zum Stand der Technik.

01
Kapitel 1

Das österreichische Veranstaltungsrecht

Das Fundament: Wann ein Vorhaben rechtlich eine Veranstaltung ist und wofür Sie geradestehen.

  • Der Veranstaltungsbegriff und die Veranstaltungsarten
  • Welche Gesetze abseits des Veranstaltungsgesetzes zu beachten sind
  • Öffentlich oder privat: die Unterscheidung und ihre Folgen
  • Haftung auf drei Ebenen: Strafrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
  • Verkehrssicherungspflicht in der Praxis
  • Rollen und Zuständigkeiten: Veranstalter:in, Betreiber:in, Agentur
Kernkapitel
02
Kapitel 2

Das Veranstaltungsgesetz Vorarlberg

Das Herzstück: die Vorarlberger Regeln von der Bewilligungsfreiheit über die Bewilligungspflicht bis zur Durchführung.

  • Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen - auch für den Bodensee
  • Bewilligungsfreie und bewilligungspflichtige Veranstaltungen
  • Anordnungs- und Untersagungsrechte der Behörde
  • Behördenzuständigkeit: Bürgermeister:in und Bezirkshauptmannschaft
  • Pflichten des Veranstalters und Ordnerdienste
  • Sicherheitsleistung, Überwachung und drohende Strafen
03
Kapitel 3

Der Stand der Technik

Technische Anlagen und Betriebsmittel müssen für Ihre Veranstaltung sicher sein. Hier lernen Sie, den Stand der Technik sicher einzuordnen und anzuwenden.

  • Bedeutung und Definition des Begriffs
  • Welche Auswirkungen er auf Ihre Veranstaltung hat
  • Wo Sie den Stand der Technik finden
  • Wie Sie ihn in der Praxis anwenden
Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl
Ihr Vortragender

Lernen Sie vom Experten für Veranstaltungsrecht.

Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl ist Jurist mit Spezialisierung auf das Veranstaltungsrecht und beschäftigt sich seine gesamte berufliche Laufbahn mit dem österreichischen Veranstaltungsrecht.

Er ist Autor zahlreicher veranstaltungsrechtlicher Fachbücher, Vortragender an Universitäten und Fachhochschulen und als Gutachter tätig.

Veranstaltungsrecht Fachbuchautor Lehre an Universitäten und FHs Gutachter
Ihr Zugang

Das ist im Onlinekurs enthalten.

  • Videokurs mit 2 h 05 min Laufzeit in drei Kapiteln
  • Veranstaltungsrecht - Grundlagen
  • Das Veranstaltungsgesetz Vorarlberg inkl. Bewilligungsfreiheit, Bewilligungspflicht und Behördenzuständigkeit
  • Stand der Technik
  • Kursunterlagen zum Download
  • Zeit- und ortsunabhängig lernen - am Desktop und mobil
  • Teilnahmebestätigung nach Abschluss
Einmalig
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FAQ

Häufige Fragen zum Veranstaltungsgesetz Vorarlberg.

Braucht meine Veranstaltung in Vorarlberg eine Bewilligung?

Grundsätzlich nein. Das Veranstaltungsgesetz Vorarlberg geht vom bewilligungsfreien Regelfall aus. Eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft brauchen nur Zirkusveranstaltungen, Lichtspielvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, die im Umherziehen abgehalten werden und bei denen mit erheblichen Gefährdungen durch technische Anlagen oder Betriebsmittel zu rechnen ist (§ 5). Vortrags-, Theater- und Musikveranstaltungen brauchen keine Bewilligung. Der Kurs zeigt, wo Ihre Veranstaltung steht.

Welche Behörde ist in Vorarlberg zuständig?

Behörde ist grundsätzlich Bürgermeister:in der Gemeinde (§ 11). Bewilligungen für umherziehende Veranstaltungen erteilt die Bezirkshauptmannschaft (§ 5). Erstreckt sich eine Veranstaltung über mehrere Gemeinden, ist ebenfalls die Bezirkshauptmannschaft zuständig (§ 3). Für Veranstaltungen auf dem Hohen See des Bodensees gilt eine Sonderzuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (§ 11).

Ist meine Firmenfeier oder mein Vereinsfest privat oder öffentlich?

Eine Veranstaltung ist in Vorarlberg öffentlich, wenn sie an einem allgemein zugänglichen Ort stattfindet oder wenn auch Personen Zutritt haben, die nicht persönlich eingeladen wurden. Liegt eine Erwerbsabsicht zugrunde, gilt sie jedenfalls als öffentlich (§ 1). Das weicht oft von der Alltagsvorstellung ab - der Kurs macht den Unterschied klar.

Was passiert, wenn ich eine bewilligungspflichtige Veranstaltung ohne Bewilligung abhalte?

Wer eine bewilligungspflichtige Veranstaltung ohne Bewilligung abhält oder behördliche Anordnungen missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Bezirkshauptmannschaft kann eine Geldstrafe bis zu 2.000 Euro verhängen, schon der Versuch ist strafbar (§ 14). Im Schadensfall droht zusätzlich eine erhöhte Haftung. Der Kurs zeigt, wie Sie das vermeiden.

Brauche ich juristisches Vorwissen für den Kurs?

Nein. Der Kurs ist für Praktiker:innen gemacht: Prof. Vögl übersetzt die Rechtslage in verständliche Schritte für Ihre Veranstaltungsplanung.

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