Onlinekurs · Veranstaltungsrecht · Burgenland

Veranstaltungs­gesetz Burgenland - der Onlinekurs

Veranstaltungen rechtssicher umsetzen im Burgenland: vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über Anmeldung, Bewilligung und die genehmigte Veranstaltungsstätte bis zum Stand der Technik - praxisnah erklärt von Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl.

3 Kapitel 2 h 15 min Video Kursunterlagen Teilnahmebestätigung

€ 418,80 inkl. 20 % USt (AT) · € 349,- netto · Abwicklung über Digistore24 · sofortiger Kurszugang

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Warum es zählt

Im Burgenland entscheidet die Art Ihrer Veranstaltung über das Verfahren.

Das Veranstaltungsgesetz Burgenland kennt zwei Verfahrenswege für die Veranstaltung selbst: Die meisten sind anzumelden, bestimmte Typen - etwa Musikfestivals, Varieté, Zirkus oder Veranstaltungen im Umherziehen - brauchen eine Bewilligung. Zusätzlich muss die Veranstaltungsstätte genehmigt sein, das gilt auf beiden Wegen.

Welcher Weg für Ihre Veranstaltung gilt und welche Behörde zuständig ist - Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung -, hängt von Art, Ort und Ausdehnung ab. Der Onlinekurs übersetzt das Veranstaltungsgesetz Burgenland in konkrete Schritte.

Anmelden ist der Regelfall

Alle nicht bewilligungspflichtigen Veranstaltungen müssen Sie schriftlich anmelden - spätestens eine Woche vor Beginn bei der Gemeinde (§§ 9, 10).

Bewilligung für bestimmte Typen

Varieté- und Revueveranstaltungen, Musikfestivals, Zirkus, Tierschauen mit Raubtieren, Veranstaltungen im Umherziehen, gemeindeübergreifende Veranstaltungen und öffentliche Filmvorführungen brauchen eine Bewilligung (§ 3).

Genehmigte Veranstaltungsstätte

Ihre Veranstaltung darf grundsätzlich nur in einer genehmigten Veranstaltungsstätte stattfinden - mit den Ausnahmen des § 12 Abs. 2. Maßstab sind bau-, feuer-, sicherheits- und gesundheitspolizeiliche Anforderungen (§§ 12, 13).

Ihr Ergebnis

Das können Sie nach dem Kurs.

Zielgruppe

Dieser Kurs ist für Sie, wenn Sie ...

  • ... im Burgenland ein Fest, Konzert, Vereinsfest oder eine Firmenveranstaltung planen.
  • ... wissen möchten, ob Ihr Event überhaupt unter das Veranstaltungsgesetz Burgenland fällt.
  • ... unsicher sind, ob Ihre Veranstaltung anzumelden ist oder eine Bewilligung braucht.
  • ... Zweifel haben, ob Ihre Veranstaltung rechtlich wirklich privat ist - gerade bei Firmen- und Vereinsveranstaltungen.
  • ... nach dem Lesen des Gesetzestexts mehr Fragen als Antworten haben.
  • ... Ihr Haftungsrisiko kennen und reduzieren möchten.
  • ... Rechtssicherheit für Ihre Planung möchten - ohne Jus-Studium.
Curriculum

In drei Kapiteln durch das burgenländische Veranstaltungsrecht.

2 Stunden 15 Minuten Videomaterial: vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über das Veranstaltungsgesetz Burgenland bis zum Stand der Technik.

01
Kapitel 1

Das österreichische Veranstaltungsrecht

Das Fundament: Wann ein Vorhaben rechtlich eine Veranstaltung ist und wofür Sie geradestehen.

  • Der Veranstaltungsbegriff und die Veranstaltungsarten
  • Welche Gesetze abseits des Veranstaltungsgesetzes zu beachten sind
  • Öffentlich oder privat: die Unterscheidung und ihre Folgen
  • Haftung auf drei Ebenen: Strafrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
  • Verkehrssicherungspflicht in der Praxis
  • Rollen und Zuständigkeiten: Veranstalter:in, Betreiber:in, Agentur
Kernkapitel
02
Kapitel 2

Das Veranstaltungsgesetz Burgenland

Das Herzstück: die burgenländischen Regeln von der Anmeldung über die Bewilligung bis zur genehmigten Veranstaltungsstätte.

  • Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • Anmeldepflichtige und bewilligungspflichtige Veranstaltungen
  • Anmeldung und Bewilligungsverfahren - Fristen und Unterlagen
  • Genehmigung der Veranstaltungsstätte (§§ 12, 13)
  • Behördenzuständigkeit: Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde, Landesregierung
  • Verbote, Überwachung und drohende Strafen
03
Kapitel 3

Der Stand der Technik

Technische Anlagen und Betriebsmittel müssen für Ihre Veranstaltung sicher sein. Hier lernen Sie, den Stand der Technik sicher einzuordnen und anzuwenden.

  • Bedeutung und Definition des Begriffs
  • Welche Auswirkungen er auf Ihre Veranstaltung hat
  • Wo Sie den Stand der Technik finden
  • Wie Sie ihn in der Praxis anwenden
Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl
Ihr Vortragender

Lernen Sie vom Experten für Veranstaltungsrecht.

Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl ist Jurist mit Spezialisierung auf das Veranstaltungsrecht und beschäftigt sich seine gesamte berufliche Laufbahn mit dem österreichischen Veranstaltungsrecht.

Er ist Autor zahlreicher veranstaltungsrechtlicher Fachbücher, Vortragender an Universitäten und Fachhochschulen und als Gutachter tätig.

Veranstaltungsrecht Fachbuchautor Lehre an Universitäten und FHs Gutachter
Ihr Zugang

Das ist im Onlinekurs enthalten.

  • Videokurs mit 2 h 15 min Laufzeit in drei Kapiteln
  • Veranstaltungsrecht - Grundlagen
  • Das Veranstaltungsgesetz Burgenland inkl. Anmeldung, Bewilligung, Veranstaltungsstätte und Behördenzuständigkeit
  • Stand der Technik
  • Kursunterlagen zum Download
  • Zeit- und ortsunabhängig lernen - am Desktop und mobil
  • Teilnahmebestätigung nach Abschluss
Einmalig
€ 418,80 inkl. 20 % USt (AT)
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FAQ

Häufige Fragen zum Veranstaltungsgesetz Burgenland.

Muss ich meine Veranstaltung anmelden oder brauche ich eine Bewilligung?

Die meisten Veranstaltungen sind anzumelden: schriftlich, spätestens eine Woche vor Beginn bei der Gemeinde (§§ 9, 10). Eine Bewilligung brauchen bestimmte Veranstaltungstypen - Varieté- und Revueveranstaltungen, Musikfestivals, Zirkusveranstaltungen, Tierschauen mit Raubtieren, Veranstaltungen im Umherziehen, gemeindeübergreifende Veranstaltungen und öffentliche Filmvorführungen (§ 3). Der Kurs zeigt, was auf Ihre Veranstaltung zutrifft.

Welche Behörde ist im Burgenland zuständig?

Das hängt von der Veranstaltung ab (§ 23): Die Gemeinde ist für anmeldepflichtige Veranstaltungen zuständig, die Bezirksverwaltungsbehörde für bewilligungspflichtige Veranstaltungen und für die Genehmigung der Veranstaltungsstätte, die Landesregierung für Veranstaltungen im Umherziehen und Wanderbetriebe. Im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust wirkt zusätzlich die Landespolizeidirektion mit.

Bis wann muss ich meine Veranstaltung anmelden?

Die Anmeldung muss schriftlich und spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde einlangen (§ 10). Sie enthält unter anderem die Veranstalter:in-Daten, Ort und Veranstaltungsstätte, den Nachweis einer Veranstaltungsstätte im Sinne des § 12, die voraussichtliche Zahl der Besucher:innen sowie Datum und Dauer. Der Kurs zeigt, was hineingehört.

Ist meine Firmenfeier oder mein Vereinsfest privat oder öffentlich?

Eine Veranstaltung ist im Burgenland öffentlich, wenn sie allgemein zugänglich ist. Auch eine Vereinsveranstaltung gilt als öffentlich, wenn die Mitgliedschaft lediglich durch die Teilnahme an der Veranstaltung erworben wird (§ 1). Das weicht oft von der Alltagsvorstellung ab - der Kurs macht den Unterschied klar.

Brauche ich juristisches Vorwissen für den Kurs?

Nein. Der Kurs ist für Praktiker:innen gemacht: Prof. Vögl übersetzt die Rechtslage in verständliche Schritte für Ihre Veranstaltungsplanung.

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